Ortsgerichte

sind (nur) in Hessen Sondergerichte für vereinzelte Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Verpachtung von Grundstücken im Wege öffentlicher Versteigerung). Sie bestehen in allen Gemeinden und werden ehrenamtlich besetzt. Aufsicht führen die Amtsgerichte.




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