Parteianhörung Mittel der Beseitigung von Unklarheiten und Lücken des Parteivortrags im Zivilprozess (vgl. §§ 118 Abs. 1, 141, 613 ZPO) im Rahmen der richterlichen Aufklärungspflicht (Prozessleitung). Sie ist keine Parteivernehmung und ihr — nur den Parteivortrag ergänzendes — Ergebnis darf nicht als Beweismittel verwertet werden.
Weitere Begriffe : Gattungsvollmacht | Pleinpouvoir | Eintragungsfähigkeit |
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