Parteiantrag(§ 308 ZPO) ist der von einer Partei im Rechtsstreit gestellte Antrag. Das Gericht ist nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist (Grundsatz der Parteiherrschaft, ne [eat iudex] ultra petita). Lit.: Melissionos, G., Die Bindung des Gerichts an Parteianträge nach § 308 ZPO, 1982
Weitere Begriffe : Gesamtschuldverhältnis, gestörtes | Präqualifikation | Alkohol Blutprobe |
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