Patentrolle

ein beim Patentamt geführtes Verzeichnis mit Angaben über Gegenstand und Dauer der erteilten Patente sowie Namen und Wohnorte der Patentinhaber. Ferner sind in der P. Vermerke enthalten über Anfang, Ablauf, Erlöschen, Anordnung der Beschränkung, Erklärung der Nichtigkeit und Zurücknahme der Patente. Die Einsicht in das öffentliche Register, dessen Eintragungen nur deklaratorische Wirkung haben, also keine Rechte begründen, steht jedermann frei, § 24 Patentgesetz.

ist ein vom Patentamt geführtes Verzeichnis der erteilten Patente und der dafür bedeutsamen Umstände (§ 30 PatG, z. B. Gegenstand des Patents, Bezeichnung des Patentinhabers und des Erfinders, Erlöschen, ausschließliche Lizenzen). Die Eintragungen in die P. wirken nur deklaratorisch, begründen keine Rechte und dienen nur der Publizität. Einsicht in die P. steht jedermann offen (z. T. anders bei den zugrundeliegenden Akten usw.; § 31 PatG).




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