Patentrolle ein beim Patentamt geführtes Verzeichnis mit Angaben über Gegenstand und Dauer der erteilten Patente sowie Namen und Wohnorte der Patentinhaber. Ferner sind in der P. Vermerke enthalten über Anfang, Ablauf, Erlöschen, Anordnung der Beschränkung, Erklärung der Nichtigkeit und Zurücknahme der Patente. Die Einsicht in das öffentliche Register, dessen Eintragungen nur deklaratorische Wirkung haben, also keine Rechte begründen, steht jedermann frei, § 24 Patentgesetz.
Weitere Begriffe : Verität | Wahlperiode | Selbsthilfegruppen und -Organisationen |
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