Pauschbesteuerungist die in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen vorgesehene Besteuerung durch Festsetzung eines abgeltenden Steuerbetrags unter Verzicht auf die Besteuerung nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Besteuerungsverfahren), z. B. Besteuerung der Landwirte (§ 13 a EStG, Durchschnittssätze), der Auslandseinkünfte (§ 34 c V EStG, § 26 VI KStG, § 15 GewStG), beschränkt Steuerpflichtiger (§ 50 c EStG; Steuerpflicht), der Sachprämien bei Kundenbindung. Zur Pauschalierung der Lohnsteuer (§§ 40-40 b EStG) Lohnsteuerpauschalierung.
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