Persönliche Strafausschliessungs- und Strafaufhebungsgründe sind in der Person des Täters liegende Umstände, die zu dessen Straflosigkeit führen. Strafausschliessungsgrund z.B. Angehörigeneigenschaft (Angehöriger) bei verschiedenen Taten; Strafaufhebungsgrund z.B. Rücktritt vom Versuch. Strafaufhebungs- und Strafausschliessungsgründe.
Weitere Begriffe : Marktgewerbe, Marktverkehr | Regelfahrverbot | Bundesdisziplinargesetz |
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