Pflichtexemplar
Pflichtstück, das vom Verleger oder Drucker aus seinen jeweiligen Druckerzeugnissen kostenlos an den Staat, eine öffentliche Bibliothek usw. abzugebende Exemplar. In der BRD durch Landesrecht geregelt.
ist das auf Grund einer gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung (unentgeltlich) abzuliefernde Exemplar einer Druckschrift (z.B. P. für die Deutsche Bibliothek in Frankfurt oder je nach Promotionsordnung bis zu 200 Pflichtexemplare bei Dissertationen). Die Ablieferung der Pflichtexemplare kann Voraussetzung für das Recht zum Führen des Doktortitels sein. Hat ein Doktorand Pflichtexemplare an seine Fakultät abgeliefert, hat er sein Verbreitungsrecht erschöpft und kann nicht mehr Herausgabe verlangen. Lit.: Dittrich, W., Bibliotheken mit Pflichtexemplar in Deutschland, 1995
Presserecht.
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