Plenarentscheidung Entscheidung eines Plenums (Vollversammlung eines Kollegiums), z.B. einer Volksvertretung. Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat dann eine P. zu treffen, wenn ein Senat von einer Entscheidung des anderen Senats abweichen will, § 16 Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
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