Plenum
(lat. = voll); Vollversammlung einer politischen Körperschaft, insbes. des Parlaments, im Gegensatz zu den Ausschüssen.
(lat. plenus = voll), Vollversammlung z. B. eines Gesetzgebungsorgans (Bundestag, Bundesrat).
(lat. [N.]) Volles, Vollversammlung
(lat. plenus = voll) nennt man die Vollversammlung einer Vertretungskörperschaft, insbes. eines Parlaments, im Gegensatz zu den Ausschüssen. Sitzungen des P. sind grundsätzlich öffentlich. Beim Bundestag kann auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder oder der Bundesregierung mit 2/3 -Mehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Ähnliche Bestimmungen gelten in den Ländern.
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