Positivismus
-Positives Recht.
Rechtspositivismus.
ist in der Philosophie eine Denkweise des 19. Jh.s, die nur in dem unmittelbar Wahrgenommenen eine sichere Grundlage des Erkennens sieht. In der Rechtswissenschaft bedeutet P. Beschränkung auf ein hierarchisches, angeblich vernunftmäßig zu gewinnendes System von rein juristischen, von der gesellschaftlichen Wirklichkeit gelösten Begriffen (wissenschaftlicher P., Begriffsjurisprudenz). Später wird das Recht statt auf die wissenschaftliche Autorität des Juristen auf das den Volkswillen verkörpernde Gesetz gegründet (Gesetzespositivismus). Lit.: Szekessy, L., Gerechtigkeit und inklusiver Rechtspositivismus, 2003
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