Prozessbetrug

ist strafrechtlich Betrug, der dadurch begangen wird, dass der Richter durch falsches Parteivorbringen zu einer die Gegenpartei od. einen Dritten schädigenden Entscheidung veranlasst wird.

ist der Betrug, bei dem ein Richter durch falsche Behauptungen des Täters zu einer Entscheidung veranlasst wird, die das Vermögen des Prozessgegners schädigt. Lit.: Piech, X., Der Prozessbetrug im Zivilprozess, 1998

Form des (Dreiecks-) Betruges, bei dem der Richter (Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher) zulasten der unterliegenden Prozesspartei getäuscht wird und vermögensschädigend verfügt.
Das Näheverhältnis zwischen Richter und Geschädigtem besteht in der Befugnis des Richters (etwa aus der ZPO), kraft seines Amtes Anweisungen über das fremde Vermögen zu treffen. Der Vermögensschaden resultiert aus der Verpflichtung, richterlichen Entscheidungen Folge zu leisten. Der Prozessbetrug wird bereits mit Einreichung einer wahrheitswidrigen Klageschrift versucht und ist bereits mit Erlass der vermögensnachteiligen Prozessentscheidung vollendet. Als Tathandlung kommt auch eine Einwirkung auf Dritte in Betracht (z. B. Veranlassung falscher Zeugenaussagen). Kein Prozessbetrug liegt vor, wenn der Vorspiegelnde einen rechtmäßigen Anspruch hat oder an dessen Rechtmäßigkeit glaubt.

ist ein Betrug, der dadurch begangen wird, dass eine Prozesspartei das Gericht durch bewusst falsche Angaben oder Beweismittel zu einer für ihren Gegner oder Dritte nachteiligen Entscheidung veranlasst. In diesem Fall sind - was beim Betrug auch nicht vorauszusetzen ist - der Getäuschte und der über Vermögenswerte Verfügende (der Richter) mit dem Geschädigten nicht identisch.




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