Qualifizierter Mietspiegel
Im Mietrecht :
Wir haben es jetzt mit zwei verschiedenen Mietspiegeln zu tun. Es gibt einen einfachen Mietspiegel und einen qualifizierten Mietspiegel. Die einfachen Mietspiegel können auch „einvernehmlich festgestellt" werden. Dies bedeutet, dass man sich aus Kostengründen genaue Untersuchungen erspart und einen Mietspiegel „aushandelt". Hier sind in aller Regel die Mieter- und Vermieterinteressenverbände beteiligt, meistens auch die Gemeinden.
Mit der Erfüllung des qualifizierten Mietspiegels sollen wissenschaftliche und empirische Grundlagen eingeführt werden, sodass tatsächlich ein objektives Bild vorliegt. Ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB liegt vor, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden und von der Gemeinde oder den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden ist.
Die Einführung des qualifizierten Mietspiegels hat zur Folge, dass der Vermieter, der eine Mieterhöhung durchführen will und in einer Gemeinde lebt, die einen einfachen Mietspiegel und einen qualifizierten Mietspiegel hat, dem Mieter - will er sich auf den einfachen Mietspiegel stützen - den Hinweis geben muss, dass ein qualifizierter Mietspiegel in der Gemeinde vorhanden ist. Möglicherweise ergeben sich aus dem qualifizierten Mietspiegel geringere Mietspiegelspannen. Auch muss der Vermieter, wenn er sich in einem Mieterhöhungsverfahren auf drei verschiedene Vergleichswohnungen stützt und in der Gemeinde ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden ist, den Mieter in seinem Mieterhöhungsverlangen auf dessen Existenz hinweisen.
Weitere St ich Wörter:
Kaltmiete, Kappungsgrenze, Mieterhöhung, Mietspiegel, Mietspiegelspanne, Nettomiete, Wohnlage, Wohnungsgröße
Vorheriger Fachbegriff: qualifizierter faktischer Konzern | Nächster Fachbegriff: qualifizierter Rotlichtverstoß