Rechtskraftzeugnis ist eine öffentliche Urkunde, die Beweis dafür erbringt, dass ein Urteil, ein Beschluss, ein Vollstreckungsbefehl oder eine andere Entscheidung rechtskräftig geworden ist (Rechtskraft). Es lautet z. B.: "Vorstehendes Urteil ist rechtskräftig." § 706 ZPO.
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