Rechtspolitik ist die zielgerichtete Veränderung der geltenden Rechtsordnung mit den Mitteln der Politik, insbes. im Wege der Gesetzgebung. Der Begriff ermangelt insoweit der Trennschärfe, als sich letztlich fast alle politischen Entscheidungen in den Formen des Rechts niederschlagen u. daher zugleich einen Rechtswandel auslösen. Üblicherweise verwendet man die Bezeichnung nur für solche gesetzgeberischen Massnahmen, die auf die Rechtsstellung des einzelnen in der Gesellschaft u. gegenüber dem Staat nachhaltig einwirken. Beispiele für wichtige rechtspolitische Neuerungen der jüngeren Vergangenheit sind die Familienrechtsreform (Eherecht, Ehescheidung, elterliche Sorge) u. die Strafrechtsreform (Strafrecht).
Weitere Begriffe : Annahme einer Leistung | Kosten des Wohnungseigentumsverfahrens | Befreiungsvorbehalt |
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