Rechtspolitik

ist die zielgerichtete Veränderung der geltenden Rechtsordnung mit den Mitteln der Politik, insbes. im Wege der Gesetzgebung. Der Begriff ermangelt insoweit der Trennschärfe, als sich letztlich fast alle politischen Entscheidungen in den Formen des Rechts niederschlagen u. daher zugleich einen Rechtswandel auslösen. Üblicherweise verwendet man die Bezeichnung nur für solche gesetzgeberischen Massnahmen, die auf die Rechtsstellung des einzelnen in der Gesellschaft u. gegenüber dem Staat nachhaltig einwirken. Beispiele für wichtige rechtspolitische Neuerungen der jüngeren Vergangenheit sind die Familienrechtsreform (Eherecht, Ehescheidung, elterliche Sorge) u. die Strafrechtsreform (Strafrecht).

ist das den gesellschaftlichen Teilbereich Recht betreffende (staatliche) Handeln. Die R. ist damit ein Teil der Politik insgesamt. Sie kann wie jedes (staatliche) Handeln intensiv oder extensiv sowie aufrechterhaltend oder verändernd sein. Lit.: Hippel, E.V., Rechtspolitik, 1992; Wichmann, K., Rechtspolitik für die deutsche Einheit, 2002

Rechtsdogmatik.




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