Rechtsdogmatik ist die wissenschaftliche Behandlung und Darstellung des geltenden Rechts. Die R. steht im Gegensatz zur Rechtssoziologie und zur Rechtsphilosophie sowie zur Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung und Rechtspolitik. Sie bildet den wichtigsten Gegenstand der rechtswissenschaftlichen Ausbildung. Lit.: Hippel, E.V., Rechtstheorie und Rechtsdogmatik, 1964; Rüthers, B., Rechtsdogmatik und Rechtspolitik unter dem Einfluss des Richterrechts, 2003
Weitere Begriffe : Horizontalvereinbarungen | Locatio conductio operis | Feuerwehrzufahrt |
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