Rechtsquellen

, aus denen sich die geltenden Rechtsnormen herleiten, sind insbesondere: die Verfassungen des Bundes u. der Länder einschliesslich der ihnen zugrunde liegenden allgemeinen Rechtsgrundsätze, die formell-materiellen Gesetze, die Rechtsverordnungen u. die öfftl.-rechtlichen Satzungen. Für die Auslegung u. Fortbildung des Rechts erlangen die höchstrichterlichen Entscheidungen zunehmende Bedeutung; dieses sog.
Richterrecht bildet zumindest einen den R. vergleichbaren Geltungsgrund.

Recht (1 a).




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