Rechtszugvoraussetzungen

sind die prozessualen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, wenn der Rechtszug zulässig eröffnet sein soll. Fehlt eine R., so ist das Rechtsmittel unzulässig; das Rechtsmittelgericht hat es zu verwerfen und darf die angefochtene Entscheidung nicht nachprüfen. R. sind insbes. die Statthaftigkeit, die form- und fristgerechte Einlegung des Rechtsmittels, die Beschwer, ggf. das Erreichen des vorgeschriebenen Beschwerdewerts, der unterbliebene Rechtsmittelverzicht und das Rechtsschutzbedürfnis.




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