Relegation

Ausschluss eines Studenten vom Hochschulstudium als Disziplinarmassnahme der Hochschule bei schweren Verstössen gegen die Hochschuldisziplin.

(Verbannung) ist die verweisende Strafe, insbesondere auch der disziplinarische Ausschluss eines Studenten vom Studium, dessen heutige Entsprechung der Ausschluss vom Studium auf Zeit ist (§ 28 HRG).

war nach früherem Hochschulrecht die schwerste Disziplinarmaßnahme einer Hochschule im Rahmen ihrer akademischen Disziplinargewalt über die Studenten. Sie bedeutete den Ausschluss des Studierenden vom Hochschulstudium überhaupt; hierdurch unterschied sie sich von der Disziplinarmaßnahme der Wegweisung von der besuchten Hochschule.




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