relevanter Markt
, Kartellrecht: der für die Bestimmung einer Marktbeherrschung i. S. v. § 19 GWB und die Fusionskontrolle (Fusion) maßgebliche Markt.
Der relevante Markt ist sachlich, räumlich und ggf. auch zeitlich einzugrenzen.
Der sachliche Markt ist aus der Sicht der Marktgegenseite zu ermitteln, also aus der Sicht der Nachfrager für Angebotsmärkte und umgekehrt. Dem Angebotsmarkt sind all diejenigen Produkte zuzurechnen, die aus Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (sog. Bedarfsmarktkonzept). Bei unterschiedlichen Marktsegmenten ist trotzdem von einem einheitlichen Markt auszugehen, wenn ein Hersteller, der bisher ein Marktsegment bedient, zur Erzielung eines besseren Preises bereit und in der Lage ist, seine Produktion kurzfristig umzustellen, um das andere Segment ebenfalls zu bedienen.
Bei Autoreifen bestehen wegen der unterschiedlichen Zielgruppen und der abweichenden Herstellungsweise zwei separate Märkte für Neureifen und für runderneuerte Reifen.
Für die räumliche Marktabgrenzung ist die Frage entscheidend, in welchem räumlichen Bereich für die Marktgegenseite sinnvolle Einkaufs- bzw. Verkaufsalternativen bestehen. Maßgeblich ist insoweit der ökonomisch relevante räumliche Markt. Bislang ging die Rspr. davon aus, dass der für das GWB relevante räumliche Markt nicht größer sein könnte, als das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (BGHZ 131, 107). Von dieser Auffassung ist der BGH nunmehr ausdrücklich abgerückt: Die räumlichen Grenzen eines Marktes lassen sich allein nach ökonomischen und nicht nach rechtlichen Kategorien bemessen (BGHZ 160, 321). Durch die 7. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber dies klargestellt: Durch den damals neu eingefügten Satz 3 in § 19 Abs. 2 GWB ordnet er ausdrücklich an, dass der räumlich relevante Markt weiter sein kann, als der Geltungsbereich des GWB.
Zeitliche Marktabgrenzungenspielen nur in Ausnahmefällen eine Rolle, nämlich dann, wenn ein Unternehmen aufgrund vorübergehender Umstände eine Machtposition erlangt (z. B. aufgrund einer Messe).
Markt relevanter.
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