Requisition (lat. "Aufsuchung"), Beitreibung. Für Zwecke des militärischen Bedarfs oder im Notstandsfalle für den zivilen Bedarf können nach dem Bundesleistungsgesetz Sachleistungen (z. B. Überlassung von Fahrzeugen, Gewährung von Unterkunft) oder persönliche Dienstleistungen gefordert werden. - Im Völkerrecht bedeutet R. die Verschaffung des Truppenbedarfs aus Mitteln des besetzten Landes gegen Bezahlung.
Weitere Begriffe : Verhandlungsgebühr | franko | Aufgebot der Nachlassgläubiger |
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