Revalierungsklausel

(Deckungsklausel) ist der Vermerk auf einem Wechsel, der die Aufforderung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, ihn mit der Wechselsumme zu belasten. Die R. ist für die Wirksamkeit des Wechsels unerheblich; sie lautet sinngemäß: „Stellen Sie den Betrag auf meine Rechnung“.




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