Revalierungsklausel(Deckungsklausel) ist der Vermerk auf einem Wechsel, der die Aufforderung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, ihn mit der Wechselsumme zu belasten. Die R. ist für die Wirksamkeit des Wechsels unerheblich; sie lautet sinngemäß: „Stellen Sie den Betrag auf meine Rechnung“.
Weitere Begriffe : Unsicherheitseinrede | konkurrierend | Adoptionsvermittlung |
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