RichtungspfeileEinordnen, Verkehrsinsel. Pfeile, die nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen, empfehlen, sich frühzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen hier auch rechts überholt werden. Solche Pfeile enthalten also nur Empfehlungen, keine Gebote; sie sollten zwar beachtet werden, ihre Nichtbeachtung verstößt aber nicht gegen eine Verkehrsvorschrift. Sind hingegen zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert, so schreiben die Pfeile die Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor (Zeichen 297). Wer sich in solchem Falle falsch eingeordnet hat, muß dennoch seine Fahrt in der eingeschlagenen Richtung fortsetzen (keep your lane). Das gilt auch dann, wenn der andere Verkehrsteilnehmer bei einem Fahrstreifenwechsel nicht gefährden würde. Auf so markierter Strecke der Fahrbahn darf nicht gehalten werden. Richtungspfeile auf Verkehrsschildern enthalten das Gebot einer bestimmten Fahrtrichtung oder Vorbeifahrt (z. B. an Baustellen, Verkehrsinseln usw.; Zeichen 209, 211, 214, 222).
Weitere Begriffe : Ausweispflicht | ex officio | Erschöpfungsgrundsatz |
MMnews
|