Rückforderungsklausel ist eine arbeitsvertragliche Vereinbarung der Rückforderung einer dem AN gewährten Gratifikation. Grundsätzlich sind solche R. bei Gratifikationen zulässig, selbst wenn die Gratifikation zumindest auch an die (künftige) Betriebstreue des AN anknüpft. Allerdings zieht die Rspr. der Zulässigkeit Grenzen, da die R. für den AN zumutbar und überschaubar sein müssen:
Weitere Begriffe : Teilhaberechte | Krankenversichertenkarte | Liberalismus |
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