Saldo

(ital. = Rechnungsabschluß); Ausgleich zwischen Aktiv- und Passivposten. Bedeutsam insbes. für Kontokorrent und Berechnung einer herauszugebenden ungerechtfertigten Bereicherung.

ist der Vergleich der Aktivposten (Aktiva) mit den Passivposten (Passiva) einer (laufenden) Rechnung. Er ist besonders bedeutsam für das Kontokorrent und die Berechnung der herauszugebenden Bereicherung. Er kann sich fortlaufend ändern. Lit.: Troll, C., Der Anspruch auf den Tagessaldo, 2001

Bankrecht: Forderung der einen Partei gegen die andere aus einem Kontokorrent, die durch Saldoanerkenntnis im Wege der Kontokorrentverrechnung meist zum Quartalsende ermittelt wird. Mit der Feststellung des Saldos verlieren die einzelnen Forderungen des Kontokorrents ihre rechtliche Selbstständigkeit.




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