Passivposten

werden auf der Passivseite der Handelsoder Steuerbilanz ausgewiesen. Dazu gehören insbesondere (vgl. § 266 Abs. 3 HGB):
* Eigenkapital (einschließlich Rücklagen),
* Rückstellungen,
* Verbindlichkeiten,
* Rechnungsabgrenzungsposten.




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