Savigny, Friedrich Carl von(1779-1861), deutscher Rechtslehrer und preuß. Staatsminister, Begründer der historischen Rechtsschule, deren auch für das heutige Rechtsleben noch maßgebende Bedeutung in der Erkenntnis besteht, dass das Recht nicht nur in den im Gesetz niedergelegten Rechtsnormen zu finden ist, sondern dass Ordnungen anderer Art weitere Rechtsquellen sind, insbes. Sitten und Gebräuche, Gepflogenheiten und Lebensordnungen. Dieser noch fortwirkende Grundgedanke ist unabhängig von der Beurteilung der Folgerungen, zu denen die historische Rechtsschule gelangte (Ableitung des Rechts nicht aus einem Naturrecht oder aus dem Willensakt einer Mehrheit - nämlich dem Gesetz -, sondern aus dem historisch Gewachsenen und Gewordenen; im Grunde demnach überwiegender Einfluss des Gewohnheitsrechts).
Weitere Begriffe : Lärm | Atomwaffensperrvertrag | Mitarbeitervertretungsrecht |
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