Scheckgesetz

Das erste deutsche S. stammt vom 11.3.1908 und war bis zum 1.4.1934 gültig. 1931 wurden auf der Genfer Scheckrechtskonferenz drei internationale Abkommen getroffen. Zur Durchführung dieser Abkommen hat Deutschland das S. vom 14. 8.1933 erlassen, das am 1.4.1934 in Kraft getreten ist.

ist das das Recht des Schecks regelnde Gesetz. Lit.: Baumbach, A./Hefermehl, W., Wechselgesetz und Scheckgesetz, 22. A. 2001; Bülow, P., Wechselgesetz, Scheckgesetz, Allgemeine Geschäftsbedingungen, 4. A. 2004




Vorheriger Fachbegriff: Scheckfähigkeit | Nächster Fachbegriff: Scheckkarte


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen