Schlepplohn das Entgelt für die Leistung aus einem Schleppvertrag (Abschleppvertrag), z.B. betr. eines Schiffes oder Kraftfahrzeuges. Der Schleppvertrag kann je nach Leistungsinhalt Fracht-, Werk- öder Dienstvertrag sein (ersteres z.B., wenn das Schleppschiff dem Schleppuntemehmen zur Beförderung übergeben wird und dieses nicht lediglich die "Schleppkraft" zur Verfügung stellt). Wird das Schleppen "auf eigene Verantwortung" des Geschleppten vereinbart, so liegt Haftungsausschluss vor.
Weitere Begriffe : Ältestenrat | konkludent | Kanonist |
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