Schuldausspruch(Schuldspruch) ist im Strafurteil derjenige Teil der Urteilsformel, durch den der Angeklagte einer oder mehrerer Straftaten schuldig gesprochen wird; i. Gegensatz zum Strafausspruch, der die Unrechtsfolgen (Strafe, Massregeln der Sicherung und Besserung, Nebenfolgen) festlegt. Z.B.: "Der Angeklagte ist eines Vergehens des Diebstahls schuldig" (Schuldspruch) "...und wird hierwegen zu 4 Wochen Freiheitsstrafe verurteilt" (Strafausspruch). Diese Unterscheidung ist vor allem im Rechtsmittelverfahren von Bedeutung, wo das Rechtsmittel oder die teilweise Aufhebung eines angefochtenen Urteils und die Zurückverweisung durch das Revisionsgericht auf den Strafausspruch beschränkt sein kann (Rechtskraft), so dass nur noch über Art und Höhe der zu verhängenden Unrechtsfolgen (Strafe usw.) zu verhandeln und zu entscheiden ist.
Weitere Begriffe : Ehrverletzungen, Schutz vor | Dolo agit,qui petit, quod statim est rediturus | Billigung |
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