Schuldausschließungsgrund ist der besondere, das Verschulden ausschließende Grund (z.B. Schuldunfähigkeit, entschuldigender Notstand, entschuldigender Verbotsirrtum, Notwehrüberschreitung), bei dessen Vorliegen die von einer Schuld abhängigen Rechtsfolgen (Strafe, Schadensersatz) nicht eintreten können. Lit.: Klimsch, M., Die dogmatische Behandlung des Irrtums über Entschuldigungsgründe, 1993
Weitere Begriffe : Vorsichtsprinzip | TA Lärm | Handeltreiben, unerlaubtes mit Betäubungsmitteln |
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