Schulgebet auch in Form einer überkonfessionellen (ökumenischen) Anrufung Gottes, gilt gleichwohl als ein Akt religiösen Be- kennens. Ist ein religionsloser Schüler gehalten, am täglichen Schulgebet teilzunehmen, so wird die negative Religionsfreiheit verletzt.
Weitere Begriffe : Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen | Nacherbenvollstreckung | Bundestagswahl |
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