SchutzvorschriftFür Arbeitnehmer hat der Dienstherr die Schutz- u. Unfallverhütungsvorschriften zu beachten (§ 618 BGB, §§ 636ff. RVO), Schutzgesetz, Schutzvorrichtungen.
Weitere Begriffe : Krankenbehandlung | Raterteilung | Grunderwerbsteuer |
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