SGB IX

Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, am 1.7. 2001 in Kraft getreten. Inhaltlich werden Regelungen für Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen speziell im Bereich der Rehabilitation, in Anknüpfung an das ab Oktober 1974 gültig gewesene Rehabilitationsangleichungsgesetz (RehaAng1G), zusammengefasst und für die verschiedenen Sozialversicherungszweige vereinheitlicht. Der 2. Teil des SGB IX ist im Wesentlichen die Fortschreibung des von 1986 bis Juni 2001 gültigen Schwerbehindertengesetzes. Im 1. Teil (Rehabilitationsrecht) wird die Eingliederung und Teilhabe allgemein geregelt, während im 2. Teil überwiegend die Vorschriften des langjährig bewährten Schwerbehindertengesetzes, zum Teil mit neuen Begriffsbestimmungen, übernommen wurden.




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