Schwerbehindertengesetz, Abk. SchwbG: Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft, verkündet am 26. 8. 1986, gültig bis 30.6. 2001. Die Regelungen nach dem Schwerbehindertengesetz, u. a. zur Feststellung der Behinderung, zur Erteilung des Schwerbehindertenausweises, zum besonderen Kündigungsschutz sowie zur Beschäftigungspflicht mitsamt der Ausgleichsabgabe etc., sind mit Wirkung ab 1.7. 2001 im Wesentlichen im Teil 2 des SGB IX, §§ 68-160 SGB IX, zusammengefasst worden.
Weitere Begriffe : Strafaussetzung zur Bewährung | Vermittler (Vermittlungsvertreter) | Kreditzinsen |
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