SGB IVViertes Buch des Sozialgesetzbuches, betrifft die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung. Das SGB IV ist zum 1.1. 1977 in Kraft getreten und enthält allgemeine Vorschriften über den Geltungsbereich, das Beitragsrecht, die Meldepflichten, die Organisation der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger, den Aufgabenbereich des Bundesversicherungsamtes und neuere Regelungen u. a. über den Sozialversicherungsausweis.
Weitere Begriffe : Verbundene Verträge | Finanzdienstleistungsaufsicht | Beschäftigungsverordnung |
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