Sicherungsnehmer

Beteiligter eines Rechtsgeschäfts, welches zur Sicherung einer Forderung vorgenommen wird, dem von dem anderen Vertragsbeteiligten, dem Sicherungsgeber, die Sicherheit eingeräumt wird (z. B. bei einer Sicherungsübereignung; Sicherungsgrundschuld; Sicherungsabtretung).

Sicherungsübereignung.




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