Sicherungsnehmer Beteiligter eines Rechtsgeschäfts, welches zur Sicherung einer Forderung vorgenommen wird, dem von dem anderen Vertragsbeteiligten, dem Sicherungsgeber, die Sicherheit eingeräumt wird (z. B. bei einer Sicherungsübereignung; Sicherungsgrundschuld; Sicherungsabtretung).
Weitere Begriffe : Außerordentliche befristete Kündigung | Reichsversicherungsamt | Deutsche Post |
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