Sitzung
allgemein eine Zusammenkunft, bei der die Teilnehmer etwas besprechen oder beraten.
I. Im Verfassungsrecht die Zusammenkunft eines kollegialen Verfassungsorgans (z.B. Parlament). S. des Parlaments werden zu einer von diesem selbst bestimmten Tagungsperiode (S.- Periode) zusammengefaßt (nicht zu verwechseln mit der Wahlperiode, die aus mehreren S.-Perioden besteht). Für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der S. hat der Vorsitzende zu sorgen (S.-Polizei).
II. Im Verfahrensrecht Termin.
ist die der Besprechung oder Beratung dienende Zusammenkunft. Im Verfassungsrecht ist S. die Zusammenkunft eines kollegialen Verfassungsorgans, wobei die Sitzungen des Parlaments zu einer von diesem selbst bestimmten Sitzungsperiode zusammengefasst werden. Im Verfahrensrecht ist S. die festgelegte Zeit der Tätigkeit des Gerichts, in der Arbeitsgerichtsbarkeit der einzelne Sitzungstag. Für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der S. hat der Vorsitzende zu sorgen (§ 176 GVG). Lit.: Bonefeld, Merkblatt für die Sitzungsvertretung, JURA 1994, 666
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