Soldatenbeteiligungsgesetz, Abk. SBG: Gesetz, welches die Beteiligung der Soldaten im Bereich ihrer Dienstleistung durch Vertrauenspersonen sicherstellen soll. Das Gesetz will die verantwortungsvolle Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Untergebenen und die Festigung des kameradschaftlichen Vertrauens fördern (§ 18 SBG). Für Zivildienstleistende und den Bereich des Zivildienstes gilt entsprechend das Zivildienstvertrauensmann-Gesetz (ZDVG).
Weitere Begriffe : Markenware | Entlassung zur Bewährung | Nachbarrecht |
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