Sorgepflicht der ElternDie S. entspricht dem elterlichen Sorgerecht. Über die zivilrechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen die S. elterliche Sorge (3); über mögliche Strafbarkeit vgl. Verletzung der Aufsichtspflicht, Obhutspflicht, Vernachlässigen von Schutzbefohlenen, Aussetzung Hilfloser, Unterhaltspflichtverletzung.
Weitere Begriffe : Entschädigung für Strafverfolgungsmassnahmen | extraordinaria cognitio | Altbauwohnungen |
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