Sozialdatensind Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener), die von einem Sozialleistungsträger im Hinblick auf seine Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (§ 67 SGB X). Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten unterliegt dem Sozialgeheimnis (§ 35 II SGB I; §§ 402 f. SGB III; §§ 284 ff. SGB V; § 274 b SGB VI; §§ 199 ff. SGB VII; §§ 93 ff. SGB XI).
Weitere Begriffe : Gemeinsames Recht | Scheingeschäft | Berichtigung des Grundbuchs |
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