Sozialhilfebedürftigkeit Leistungserbringung ohne Anknüpfen an ein bestimmtes Lebensrisiko, etwa Arbeitslosigkeit oder Krankheit bzw. bestimmte Schädigungsfälle. Vielmehr ist die Bedürftigkeit ohne Rücksicht auf deren einzelne Ursachen oder Mitverschulden des Betroffenen ausschlaggebend. Auf
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