Sozialversicherungsbeitragist in der Sozialversicherung die Leistung (Vorsorgeleistung) des Verpflichteten (Versicherter, Arbeitgeber, sonstige Person) zur Deckung des Gesamtbedarfs der Versicherung. Lit.: Branz, A., Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen, 2002
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