Spezialitätsprinzip ist der auf die besondere Gegebenheit abstellende Grundsatz. Im Sachenrecht besagt das S., dass dingliche Rechte nur an einzelnen Sachen, nicht dagegen an Sachgesamtheiten oder noch nicht individualisierten Sachen bestehen können. Demzufolge ist die Übertragung einer Sachgesamtheit durch eine einheitliche sachenrechtliche Handlung nicht möglich.
Weitere Begriffe : Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa | Manzipation | intuitive Methode |
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