Spezialitätsprinzip

ist der auf die besondere Gegebenheit abstellende Grundsatz. Im Sachenrecht besagt das S., dass dingliche Rechte nur an einzelnen Sachen, nicht dagegen an Sachgesamtheiten oder noch nicht individualisierten Sachen bestehen können. Demzufolge ist die Übertragung einer Sachgesamtheit durch eine einheitliche sachenrechtliche Handlung nicht möglich.

kollektives Arbeitsrecht: Prinzip zur Konkurrenzregelung zwischen Rechtsnormen der gleichen Rangstufe. Nach dem Spezialitätsprinzip geht die speziellere Regelung der allgemeineren Regelung vor. Vergleiche außerdem noch dazu das Ordnungsprinzip und das Rangprinzip. Für die Anwendung des Günstigkeitsprinzips zwischen gleichrangigen Normen ist dagegen kein Raum.

im Sachenrecht s. dort.




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