Spielbankabgabe von den Betreibern einer öffentlichen Spielbank zu leistende Steuer. Bei den Spielbanken, deren Betrieb nur zulässig ist, wenn sie über eine entsprechende staatliche Lizenz verfügen, tritt diese Abgabe an die Stelle der sonst anfallenden Einzelsteuern Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Lotteriesteuer. Bemessungsgrundlage ist der Spielertrag,
Weitere Begriffe : Kauffrau | Miteigentumsquote | Staatsreligion |
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