Staatskanzlei

ist die dem Staatsoberhaupt für seine Geschäfte unmittelbar zugeordnete Behörde. Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt Lit.: Häußer, O., Die Staatskanzleien der Länder, 1995

ist überwiegend die Bezeichnung der Behörde des Ministerpräsidenten in den Ländern der BRep. (im Bund „Bundeskanzleramt“, in den Stadtstaaten „Senatskanzlei“, in Baden-Württemberg „Staatsministerium“).




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