Staatsutopienwerden rechtsgeschichtlich die Idealbilder von Staaten genannt, die nach den Vorstellungen älterer humanistischer Staatsphilosophen anzustreben sind, die aber praktisch nicht verwirklicht werden können. Ein solches Idealbild wurde schon von Plato (gest. 347 v. Chr.) in seinem Werk Politeia gezeichnet, in dem er den Staat als Verkörperung der Idee des Guten darstellte, vermittelt durch die Gerechtigkeit. Der Begriff Staatsutopie geht zurück auf den Phantasieroman Utopia des engl. Staatsmanns Thomas Morus (More; 1478-1535). Er entwirft darin das Bild eines Inselstaates, der charakterisiert ist durch Rechtsgleichheit aller Bürger, Aufhebung des Eigentums zwecks Beseitigung der Kriminalität, 6-Std.-Arbeitstag usw. Ähnliche Vorstellungen über menschheitsbeglückende Staatenbildungen im abgeschlossenen Raum finden sich in der christlichen Utopienlehre des Italieners Tommaso Campanella (1568-1639) über den Sonnenstaat und in der Atlantis des engl. Philosophen Francis Bacon (1561-1626).
Weitere Begriffe : Primärebene | Bannrecht | Arglist |
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