Stadtdirektor leitender Verwaltungsbeamter in Städten mit sog. monistischer Gemeindeverfassung (z.B. in Nordrhein-Westfalen), a. Gemeinde. Er wird vom Stadtrat gewählt. In den kreisfreien Städten: Oberstadtdirektor.
Weitere Begriffe : gemeingefährliche Mittel | Lizenzgebühr | Reichsverfassungen |
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