Gemeindedirektor frühere Bezeichnung des Leiters der Gemeindeverwaltung einer kreisangehörigen Gemeinde, deren Gemeindeordnung sich wie z. B. bis 1994 in Nordrhein-Westfalen an der norddeutschen Ratsverfassung (Gemeindeverfassungstypen) orientierte. In kreisangehörigen Städten wurde der Gemeindedirektor Stadtdirektor, in kreisfreien Städten Oberstadtdirektor genannt. Bürgermeister
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