Statutenkollisionist der Widerspruch der Rechtssätze verschiedener Rechtsordnungen. Zu ihrer Lösung ist insbesondere das (jeweilige nationale) internationale Privatrecht bzw. allgemeiner das (jeweilige nationale) internationale Recht ausgebildet worden. Es entscheidet, welche von mehreren miteinander kollidierenden Rechtsordnungen im Einzelfall anwendbar ist. Lit.: Kegel, G./Schurig, K., Internationales Privatrecht, 9. A. 2004
Weitere Begriffe : Entlassungsprognose | Berufsrückkehrer | Strafverschärfung |
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