Sternverfahrenist die gleichzeitige Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange an einem Genehmigungsverfahren (§ 71 d VwVfG). Ein S. soll durchgeführt werden, wenn ein Verwaltungsverfahren die Erteilung einer Genehmigung für ein Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung des Antragstellers zum Ziel hat. Alle Träger öffentlicher Belange werden gleichzeitig unter Fristsetzung zur Stellungnahme aufgefordert. Äußerungen nach Ablauf der Frist werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Auf Verlangen des Antragstellers soll die Behörde eine Antragskonferenz einberufen. S. a. Projektmanagement.
Weitere Begriffe : Bedürfnisprüfung | Nebelscheinwerfer | Lohnausfallprinzip |
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